专利摘要:
Mikrotiterplattemit einem Rahmen, eine Vielzahl im Rahmen angeordneter Vertiefungen zurAufnahme von Probenflüssigkeitund mindestens eine grafische Kennzeichnung, die an mindestens einermit einem Basismaterial des Rahmens verbundenen Folie vorhandenist und/oder an mindestens einer mit einem Basismaterial des Rahmensverbundenen Folie, umfassend ein Farbmittel, durch Anwenden einerbestimmten, einen Farbumschlag des Farbmittels hervorrufenden Strahlungerzeugbar ist und/oder durch Hinterspritzen mindestens einer Heißprägefoliemit einem Basismaterial des Rahmens auf das Basismaterial aufgebrachtist.
公开号:DE102004026240A1
申请号:DE200410026240
申请日:2004-05-25
公开日:2006-02-09
发明作者:Nico Dipl.-Ing. Gülzow;Jürgen Dipl.-Ing. Löhn;Thomas Dr.-Ing. Reimann;Detlef Dipl.-Ing. Schwarzwald
申请人:Eppendorf AG;
IPC主号:B01L3-00
专利说明:
[0001] Mikrotiterplattenwerden insbesondere für dieunterschiedlichsten mikrobiologischen, zellzüchterischen und immunologischenArbeitsgängebenutzt. Beispielsweise finden Mikrotiterplatten Anwendung in derPCR und der Züchtungvon Mikroorganismen oder Zellen.
[0002] Bekanntsind Mikrotiterplatten, die einen Rahmen mit einer Vielzahl Vertiefungenzur Aufnahme von Probenflüssigkeitaufweisen. Die Vertiefungen werden auch als „Wells" bezeichnet. Sie sind beispielsweisein einem insgesamt plattenförmigen Rahmenausgebildet oder weisen von der Unterseite einer plattenförmigen Deckwanddes Rahmens vorstehende Aufnahmeabschnitte auf. Die Deckwand kannan den Seiten nach unten vorstehende Seitenwände aufweisen. Die Vertiefungenhaben Öffnungen,die von der Oberseite der Platte aus zugänglich sind. Die gängigen Mikrotiterplattenhaben in Reihen und Spalten 8 × 12= 96 Vertiefungen. Mehr und mehr werden auch Mikrotiterplatten miteiner größeren AnzahlVertiefungen, z.B. 384 Vertiefungen, verwendet.
[0003] Mikrotiterplattenim Sinne dieser Anmeldung sind insbesondere Mikrotiterplatten entsprechend denEmpfehlungen der SBS (= Society for Biomolecular Screening), PCR-Platten, Deepwell-Platten, Kulturplatten,Filterplatten etc..
[0004] BekannteMikrotiterplatten sind bereits mit einer Kennzeichnung der Vertiefungenversehen. Hierzu sind neben den in parallelen Reihen und Spaltenangeordneten Vertiefungen eine Reihe mit Zahlen und eine Spaltemit Buchstaben auf der Oberseite des Rahmens angeordnet. Soferndie Zahlen und Buchstaben nur geprägt sind, heben sie sich nurundeutlich vom Untergrund ab und sind schlecht lesbar. Des weiterenkönnendie erhabenen Ziffern und Buchstaben beim Aufbringen einer Dichtfoliestören. Ebenfallsbekannt sind Mikrotiterplatten mit aufgedruckten Ziffern und Buchstaben.Das Aufdrucken auf den Rahmen ist aufwendig und erfordert die Anwendungvon Verfahren (z.B. Sieb- oderTampondruck), die ein qualitativ nicht besonders hochstehendes Druckbildergeben. Ferner sind die aufgedruckten Zeichen bei Beanspruchungdurch Chemikalien oder mechanischer Belastung nicht beständig.
[0005] Bekanntsind zudem Mikrotiterplatten, die angeschrägte Ecken aufweisen, um diePositionierung der Platte, z.B. in einem Laborautomaten, zu erleichtern.Die Anordnung der Anschrägungist bei Mikrotiterplatten verschiedener Hersteller uneinheitlich. EineAnpassung an einen spezifischen Kundenwunsch ist für einenHersteller aufwendig.
[0006] Fernersind Mikrotiterplatten bekannt, die zur Identifikation mit einemaufgedruckten oder aufgeklebten Barcode versehen sind. Diese können sich unterungünstigenBedingungen, z.B. durch mechanische oder chemische Beeinträchtigung,lösen. Auchschon bekannt sind Mikrotiterplatten, die ein Farbmittel bzw. Umschlagsadditiventhalten, das eine Beschriftung durch Umfärbung mittels Laserstrahl ermöglicht.Nachteilig ist jedoch, daß dieseAdditive die Reinheit der Proben in den Aufnahmen beeinträchtigenkönnen.
[0007] Davonausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Mikrotiterplattezur Verfügungzu stellen, deren grafische Kennzeichnung günstigere Herstellungs- undAnwendungseigenschaften aufweist. Ferner soll ein Verfahren zurHerstellung einer solchen Mikrotiterplatte zur Verfügung gestelltwerden.
[0008] DieAufgabe wird durch eine Mikrotiterplatte mit den Merkmalen des Anspruches1 gelöst.Ferner wird die Aufgabe durch ein Verfahren zum Herstellen einerMikrotiterplatte mit den Merkmalen des Anspruches 26 gelöst. VorteilhafteAusgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
[0009] Dieerfindungsgemäße Mikrotiterplattehat – einenRahmen, – eineVielzahl im Rahmen angeordneter Vertiefungen zur Aufnahme von Probenflüssigkeitund – mindestenseine grafische Kennzeichnung, die 1.1 an mindestens einer miteinem Basismaterial des Rahmens verbundenen Folie vorhanden ist und/oder 1.2an mindestens einer mit einem Basismaterial des Rahmens verbundenenFolie umfassend ein Farbmittel durch Anwenden einer bestimmten,einen Farbumschlag des Farbmittels hervorrufenden Strahlung erzeugbarist und/oder 1.3 durch Hinterspritzen mindestens einer Heißprägefoliemit einem Basismaterial des Rahmens auf das Basismaterial aufgebrachtist.
[0010] Dieerfindungsgemäße Mikrotiterplatteist bzw. wird mittels mindestens einer Folie mit einer grafischenKennzeichnung versehen. Die Erfindung bezieht sich auf drei verschiedeneArten der grafischen Kennzeichnung, die nachfolgend als Lösungsvarianten1.1, 1.2 und 1.3 bezeichnet werden. Bei der Lösungsvariante 1.1 ist die grafischeKennzeichnung an der Folie vorhanden, die mit dem Basismaterial verbundenist. Bei der Lösungsvariante1.2 ist das Basismaterial fest mit einer Folie verbunden, die aufgrunddes enthaltenen Farbmittels (z.B. ein Farbpigment) die Eigenschafthat, durch Anwendung einer bestimmten Strahlung (z.B. Laserstrahlung)grafisch kennzeichenbar zu sein. Gemäß Lösungsvariante 1.3 ist mindestenseine grafische Kennzeichnung mittels mindestens einer Heißprägefolieauf das Basismaterial des Rahmens aufgebracht. Hierfür wird dieeine übertragbaregrafische Kennzeichnung aufweisende Heißprägefolie mit Basismaterial hinterspritzt.Danach wird sie vom Basismaterial abgenommen. Die grafische Kennzeichnungverbleibt mehr oder weniger auf dem Basismaterial.
[0011] SämtlicheLösungsvariantenhaben den Vorteil der Herstellungsvereinfachung, weil die Verbindungder Folie mit dem Basismaterial bzw. das Aufbringen der Heißprägefolieunabhängigvon der jeweiligen grafischen Kennzeichnung in der gleichen Weiseausführbarist. Die Erfindung begünstigtdeshalb die Herstellung unterschiedlich bzw. individuell gekennzeichneterMikrotiterplatten. Ferner haben sämtliche Lösungsvarianten den Vorteil,daß sieeine qualitativ besonders hochwertige (insbesondere kontrastreichebzw. brillante) grafische Kennzeichnung ermöglichen. Bei den Lösungsvarianten1.1 und 1.3 kann diese insbesondere durch das Offsetdruckverfahrenerfolgen. Bei Lösungsvariante1.2 ist eine qualitativ hochwertige grafische Kennzeichnung durch Anwendungdes Laserbeschriftungsverfahrens möglich.
[0012] DieLösungsvarianten1.1 und 1.2 ermöglichenzudem die Anbringung der grafischen Kennzeichnung so, daß diesenicht durch mechanische Belastung, Wasser oder Chemikalien beeinträchtigt wirdund kein Farbmittel in den Vertiefungen austritt. Lösungsvariante1.3 hat gegenüberdem bekannten Bedrucken von Mikrotiterplatten den Vorteil, daß die durchHinterspritzen der Heißprägefoliemit Basismaterial in die Oberflächedes Basismaterials eingelagerte Farbe verhältnismäßig resistent gegen ein Ablösen bzw.Abwaschen ist.
[0013] DieLösungsvarianten1.1 bis 1.3 könneneinzeln oder in beliebiger Kombination an einer Mikrotiterplattezum Einsatz kommen. Insbesondere kann eine bereits mit einer grafischenKennzeichnung versehene Folie zusätzlich ein Farbmittel umfassen,damit durch Anwenden von Strahlung vom Anwender weitere Informationen(z.B. individuelle Kennzeichnung und/oder auf das Experiment bezogeneInformationen) aufgebracht werden können. Des weiteren ist es möglich, daß eine Mikrotiterplatte,die eine mit dem Basismaterial verbundene Folie umfaßt, eine mittelsHeißprägefolieaufgebrachte grafische Kennzeichnung aufweist.
[0014] Gemäß einerAusgestaltung ist die Folie mit dem Basismaterial hinterspritzt.Durch Hinterspritzen ist eine besonders feste Verbindung bzw. inniger Kontaktzwischen Folie und Basismaterial herstellbar.
[0015] Gemäß einerAusgestaltung weist die Folie einen in einer zu den Öffnungender Vertiefungen parallelen Deckwand des Rahmens angeordneten Deckwandabschnittauf. Auf dem Deckwandabschnitt sind z.B. Kennzeichnungen der Vertiefungenbzw. Eckmarkierungen bzw. Herstellerangaben bzw. Artikelbezeichnungenanbringbar.
[0016] Grundsätzlich istes möglich,daß sichdie Folie im Bereich der Vertiefungen erstreckt, beispielsweisebei Einsatz einer Tiefziehfolie. Dies ermöglicht z.B. die Anbringunggrafischer Kennzeichnungen in den Vertiefungen. Gemäß einervorteilhaften, den Herstellungsaufwand reduzierenden Ausgestaltungerstreckt sich der Deckwandabschnitt zwischen den Öffnungender Vertiefungen und weist Aussparungen an den Öffnungen der Vertiefungen auf.Zwischen den Vertiefungen sind somit grafische Kennzeichnungen anbringbar.Durch Aussparungen im Bereich der Öffnungen der Vertiefungen kannder Deckwandabschnitt dennoch eben ausgeführt sein. Gemäß eineranderen Ausgestaltung umgibt der Deckwandabschnitt die Öffnungender Vertiefungen rahmenartig, erstreckt sich also nicht zwischenden Vertiefungen. Der rahmenartige Deckwandabschnitt ist für grafischeKennzeichnungen nutzbar.
[0017] Gemäß einerAusgestaltung weist die Folie mindestens einen in mindestens einerquer zur Deckwand gerichteten Seitenwand des Rahmens angeordnetenSeitenwandabschnitt auf Der Seitenwandabschnitt ermöglicht diegrafische Kennzeichnung der Seitenwände.
[0018] Gemäß einerAusgestaltung ist die Folie an mindestens einer Längsseitedes Deckwandabschnittes mit einem Seitenwandabschnitt verbunden.Infolgedessen könnenDeckwandabschnitt und Seitenwandabschnitt mittels einer einteiligenFolie verwirklicht werden. Gemäß einer bevorzugtenAusgestaltung ist die Folie an vier Längsseiten des Deckwandabschnittesmit einem Seitenwandabschnitt verbunden. Infolgedessen sind grafischeKennzeichnungen an allen vier Seitenwänden anbringbar.
[0019] Gemäß eineranderen Ausgestaltung, die die Kennzeichnung mehrerer Seitenwände unterEinsatz einer einteiligen Folie ermöglicht, weist die Folie mehrerean Stirnseiten miteinander verbundene Seitenwandabschnitte auf.Gemäß einerweiteren Ausgestaltung, die auch die Kennzeichnung der Deckwandmittels einer einteiligen Folie ermöglicht, ist mindestens einerder an den Querseiten verbundenen Seitenwandabschnitte an einerLängsseitemit einem Deckwandabschnitt verbunden. Gemäß einer weiteren Ausgestaltung,welche Überlappungenbenachbarter Deckwandabschnitte vermeidet, weisen mindestens zweianeinandergrenzende Seitenwandabschnitte Deckwandabschnitte auf,die an einander benachbarten Seiten schräge Anschnitte aufweisen. Durchdie schrägenAnschnitte sind Überlappungender Deckwandabschnitte an den Ecken vermeidbar.
[0020] Gemäß einerAusgestaltung ist die Folie an der Oberseite des Rahmens angeordnet,d.h. an der Seite des Rahmens, die bei Anwendung der Mikrotiterplatte,bei der die Öffnungender Vertiefungen nach oben gerichtet sind, damit Probenflüssigkeit nichtausläuft,dem Betrachter zugewandt ist. Dieses ist bevorzugt aber nicht ausschließlich beiEinsatz mehr oder weniger undurchsichtigen Basismaterials der Fall,damit die grafische Kennzeichnung von außen erkennbar ist.
[0021] Gemäß eineranderen Ausgestaltung ist die Folie an der Unterseite des Rahmensangeordnet und das Basismaterial transparent. Die Unterseite desRahmens ist diejenige Seite, die bei Anwendung der Mikrotiterplatte,bei der die Öffnungender Vertiefungen nach oben gerichtet sind, vom Betrachter abgewandtist. Durch das transparente Basismaterial hindurch ist die grafischeKennzeichnung dennoch von außensichtbar.
[0022] Gemäß einerAusgestaltung ist die grafische Kennzeichnung auf der vom Basismaterialabgewandten Seite der Folie angeordnet. Bei dieser Ausgestaltungkann die grafische Kennzeichnung durch Einflüsse von außen beeinträchtigt werden. Deshalb istgemäß einerweiteren Ausgestaltung die Folie ein Laminat, das die grafischeKennzeichnung zwischen zwei Folienschichten aufweist. Die äußere Folienschichtschütztdie grafische Kennzeichnung vor Beeinträchtigungen won außen.
[0023] Gemäß eineranderen Ausgestaltung ist die grafische Kennzeichnung auf der demBasismaterial zugewandten Seite der Folie angeordnet. Hierdurch istdie grafische Kennzeichnung gegenüber Einflüssen von außen geschützt. Beim Hinterspritzen können sich allerdingsBeeinträchtigungender grafischen Kennzeichnung ergeben. Bei Anwendung einer Heißprägefolieist diese Ausrichtung der Folie zwingend erforderlich.
[0024] Gemäß einerdie Vertiefungen kennzeichnenden Ausgestaltung umfaßt mindestensein Deckwandabschnitt der Folie neben den Reihen und Spalten derVertiefungen eine Kennzeichnung durch Zahlen und Buchstaben.
[0025] Gemäß einerinsbesondere die Kennzeichnung des Herstellers, des Artikeltyps,Produktionsdaten und eine Individualkennzeichnung ermöglichendenAusgestaltung umfaßtdie Folie an mindestens einem Deckwandabschnitt und/oder Seitenwandabschnitteine grafische Kennzeichnung.
[0026] Gemäß einerdie Positionierung der Mikrotiterplatte begünstigenden Ausgestaltung umfaßt die Foliean einer Ecke mindestens eines Deckwandabschnittes mindestens eineEckmarkierug.
[0027] Beliebigeweitere grafische Kennzeichnungen, z.B. durch Bilder, Gebrauchsanweisungenetc. sind als möglicheAusgestaltungen der Erfindung einbezogen.
[0028] Gemäß einerAusgestaltung mit einer besonders hochwertigen grafischen Kennzeichnungist diese mittels Offsetdruck auf die Folie aufgebracht.
[0029] Dievorstehend beschriebenen Ausgestaltungen der Folie gelten auch für die Heißprägefolie, dienach dem Hinterspitzen des Basismaterials von diesem abgenommenwird.
[0030] Gemäß einerweiteren Ausgestaltung, die ein zusätzliches Erkennen der Mikrotiterplattez.B. durch einen Automaten begünstigt,ist die Folie elektrisch leitfähigausgeführt.Durch Kontaktierung der Folie kann ein Automat die Mikrotiterplatteidentifizieren. Hierfürkann die Folie Bereiche unterschiedlicher Leitfähigkeit aufweisen.
[0031] Gemäß einerweiteren Ausgestaltung, die eine zusätzliche Erkennung der Mikrotiterplattez.B. durch einen Automaten ermöglicht,ist ein Transponder oder ein anderes Element zum Speichern und berührungslosenEinlesen oder Auslesen von Daten von der Folie umfaßt.
[0032] Grundsätzlich istes möglich,das Basismaterial und die Folie formschlüssig miteinander zu verbinden,beispielsweise indem das Basismaterial Löcher in der Folie durchgreift.Gemäß einerAusgestaltung sind das Material der Folie und das Basismaterialso gewählt,daß dasMaterial der Folie durch die beim Hinterspritzen mit dem Basismaterialauftretenden Temperaturen an der Oberfläche mit dem Basismaterial verschmolzenist. Hierdurch ergibt sich eine flächige, gleichmäßige undbesonders feste Verbindung zwischen Basismaterial und Folie.
[0033] Für das Basismaterialund das Material der Folie kommen die verschiedensten Kunststoffein Betracht. Gemäß einerbevorzugten Ausgestaltung ist das Basismaterial und/oder das Materialder Folie Polypropylen (PP) und/oder Polystyrol (PS). Bevorzugtsind das Basismaterial und das Material der Folie mehr oder weniger übereinstimmendeKunststoffe.
[0034] Beidem erfindungsgemäßen Verfahrenzum Herstellen einer Mikrotiterplatte wird eine Folie in eine Spritzgußform für die Mikrotiterplatteeingelegt und mit einem Basismaterial hinterspritzt.
[0035] Beidem erfindungsgemäßen Verfahren,das fürdie Herstellung sämtlichererfindungsgemäßer Mikrotiterplattengeeignet ist, wird die Folie durch Hinterspritzen mit dem Basismaterialverbunden oder in innigen Kontakt mit dem Basismaterial gebracht.Das Verfahren begünstigteine sehr einfache und feste Verbindung bzw. einen die Übertragungder grafischen Kennzeichnung von einer Heißprägefolie begünstigenden Kontakt zwischenFolie und Basismaterial. Unterschiedliche grafische Kennzeichnungen können einfachdurch Verwendung verschiedener Folien erfolgen.
[0036] Gemäß einerAusgestaltung des Verfahrens wird die Folie in geschnittenen Bögen derSpritzgußformzugeführt.Die geschnittenen Bögenwerden beispielsweise von einem Stapel abgezogen und in die Spritzgußform eingelegt.
[0037] Gemäß einerAusgestaltung wird die Folie von einer Rolle abgeteilt und der Spritzgußform zugeführt. DasAbteilen von der Rolle erfolgt z.B. mittels einer Schneidevorrichtung.
[0038] DasEinlegen der vom Stapel abgezogenen oder von der Rolle abgeteiltenFolie kann beispielsweise mittels eines Roboters erfolgen. Die Foliekann beispielsweise durch An saugen oder durch elektrische Aufladungam Roboter und/oder in der Spritzgußform fixiert werden.
[0039] Gemäß einerAusgestaltung wird die Folie vor dem Einlegen in die Spritzgußform bedruckt.Diese Ausgestaltung gilt insbesondere für die Herstellung der Mikrotiterplattengemäß Lösungsvarianten 1.1und 1.3. Gemäß einerweiteren Ausgestaltung wird die Folie im Offsetdruckverfahren bedruckt.Gemäß einerAusgestaltung, die insbesondere die Mikrotiterplatte gemäß Lösungsvariante1.2 betrifft, umfaßtdie Folie ein durch eine bestimmte Eigenschaften aufweisende StrahlungumfärbbaresFarbmittel und wird nach dem Spritzgießen mittels der Strahlung mitmindestens einer grafischen Kennzeichnung versehen.
[0040] Gemäß einerweiteren Ausgestaltung, die insbesondere die Herstellung der Mikrotiterplattegemäß Lösungsvariante1.3 betrifft, wird die Folie auf der bedruckten Seite mit dem Basismaterialhinterspritzt und wird nach dem Spritzgießen die Folie von dem Basismaterialabgetrennt, so daß dieBedruckung auf dem Basismaterial verbleibt.
[0041] Schließlich wirdgemäß einerAusgestaltung, die insbesondere die Herstellung der Mikrotiterplattengemäß Lösungsvarianten1.1 und 1.2 betrifft, die Folie durch Hinterspritzen mit dem Basismaterialan der Oberflächemit dem Basismaterial verschmolzen.
[0042] Nachfolgendwird die Erfindung anhand der anliegenden Zeichnungen von Ausführungsbeispielennäher erläutert. Inden Zeichnungen zeigen:
[0043] 1 eineMikrotiterplatte mit verschiedenen grafischen Kennzeichnungen ineiner perspektivischen Seitenansicht;
[0044] 2 Schichtenaufbauderselben Mikrotiterplatte in einem vergrößerten vertikalen Teilschnitt durcheine Rahmenseite;
[0045] 3A bisC vergrößertes DetailIIIA bis C der 2 bei Einsatz verschiedenerFolien;
[0046] 4 einZuschnitt einer einen Deckwandabschnitt mit Löchern und damit verbundene Seitenwandabschnittenaufweisenden Folie in einer Draufsicht;
[0047] 5 einZuschnitt einer einen rahmenartigen Deckwandabschnitt und damitverbundene Seitenwandabschnitte aufweisenden Folie in einer Draufsicht;
[0048] 6 einZuschnitt einer miteinander verbundene Seitenwandabschnitte unddamit verbundene Deckwandabschnitte aufweisenden Folie in einer perspektivischenSeitenansicht.
[0049] Gemäß 1 bestehteine Mikrotiterplatte 1 aus einem Rahmen 2 miteiner im wesentlichen rechteckigen, ebenen Deckwand 3 undvier von den vier Längsseitender Deckwand 3 etwa vertikal nach unten gerichteten Seitenwänden 4.
[0050] Inder Deckwand 3 sind in acht Spalten und zwölf Reiheninsgesamt 96 Vertiefungen 5 angeordnet. Diese haben jeweilsetwa in der Ebene der Deckwand 3 eine von oben zu gängliche Öffnung 6 undeinen unterhalb der Deckwand 3 nach unten vorstehendenAufnahmeabschnitt 7 (davon ist einer in Strichlinien angedeutet).
[0051] Inder Deckwand 3 sind neben den Reihen Ziffern 8 (von 1 bis 12)und neben den Spalten Buchstaben 9A bis H zur Kennzeichnungder Vertiefungen 5 vorhanden. Ferner hat die Deckwand 3 inder Ecke, die der mit A1 gekennzeichneten Vertiefung 5 benachbartist, eine farbige Markierung 10.
[0052] Fernerist benachbart zu den Vertiefungen 5, die mit A bis H12gekennzeichnet sind, eine den Hersteller der Mikrotiterplatte 1 betreffendeKennzeichnung 11 und eine die Plattenart betreffende Kennzeichnung 12 vorhanden.
[0053] Schließlich sindin benachbarten Seitenwänden 4 einedas Herstellungslos und die Individualnummer betreffende alphanumerischeKennzeichnung 13 und eine Individualkennzeichnung in Form einesBarcodes 14 angeordnet.
[0054] Gemäß 2 umfaßt die Mikrotiterplatte 1 einBasismaterial 15, auf dessen Oberseite außerhalbder Vertiefungen 5 eine Folie 16 angeordnet ist. DieFolie 16 erstreckt sich im Randbereich der Deckwand 3 undin den Seitenwänden 4.
[0055] DieFolie ist mit den o.g. grafischen Kennzeichnungen 8 bis 14 bedrucktbzw. im Laserbeschriftungsverfahren beschriftbar.
[0056] Gemäß 3A hateine erste Ausführung derFolie 16 die als Bedruckung 17 ausgeführte grafischeKennzeichnung auf der vom Basismaterial 15 abgewandtenOberseite. Eine Beeinträchtigungder Bedruckung 17 durch äußere Einflüsse ist nicht ausgeschlossen.
[0057] Gemäß 3B istdie Bedruckung 17 dem Basismaterial 15 zugewandtund somit geschützt. BeimHinterspritzen der Folie 16 durch Basismaterial 15 kannes allerdings zu Beeinträchtigungender Bedruckung kommen. Bei Verwendung einer Heißprägefolie ist die Bedruckung 17 entsprechendangeordnet. Falls die Folie 16 keine Heißprägefolieist und am Basismaterial 15 verbleibt, ist die Folie 16 transparent,damit die Bedruckung 17 von außen betrachtet werden kann.
[0058] Gemäß 3C istdie Bedruckung 17 zwischen den Folien 16' und 16'' eines Laminats angeordnet. Zumindestdie Folie 16' isttransparent.
[0059] Gemäß 4 hateine fürdie Herstellung der Mikrotiterplatte von 1 bis 3 geeignete Folie 16 einen etwarechteckigen Deckwandabschnitt 18, der an vier LängsseitenSeitenwandabschnitte 19 angelenkt hat. In dem Deckwandabschnitt 18 sindkreisrunde Aussparungen 20 vorhanden, unter denen die Öffnungen 6 derVertiefungen 5 frei bleiben. Damit erstreckt sich die Folie 16 auchin den Zwischenräumen zwischenden Vertiefungen 5, so daß auch dort Kennzeichnungenangeordnet werden können.Die Bereiche des Deckwandabschnittes 18 außerhalbder Aussparungen 20 sind für die Kennzeichnung der Vertiefungennutzbar. Die Seitenwandabschnitte 19 werden bei der Herstellungder Mikrotiterplatte in deren Seitenwände 4 geklappt, umdort grafische Kennzeichnungen anzubringen.
[0060] Gemäß 5 hateine Folie 16 einen rahmenartigen Deckwandabschnitt 18' der lediglichgrafische Kennzeichnungen außerhalbder Vertiefungen 5 ermöglicht.Der rahmenartige Deckwandabschnitt 18' ist an seinen vier Längsseitenmit Seitenwandabschnitten 19 für die Kennzeichnung der Seitenwände verbunden.
[0061] Gemäß 6 hateine Folie 16 Seitenwandabschnitte 19, die anStirnseiten miteinander verbunden sind. Die bandartig miteinanderverbundenen Seitenwandabschnitte 19 haben an ihrer oberenLängsseitejeweils einen kurzen Deckwandabschnitt 18'' angelenkt.An benachbarten Seiten haben die Deckwandabschnitte 18'' jeweils einen um etwa 45° zum Seitenwandabschnitt 19 geneigten Anschnitt 21,so daß inden Ecken keine Überlappungender Deckwandabschnitte 18'' eintreten.
[0062] Folien 16 gemäß 4 und 6 sindfür dieHerstellung einer Mikrotiterplatte gemäß 1 bis 3 verwendbar. Hierzu wird eine der Folien 16 in eineSpritzgießformeingelegt und mit dem Basismaterial 15 hinterspritzt. DieAnordnung der Folie kann auf der Oberseite des Basismaterials (wiein 2 gezeigt) erfolgen oder in Abweichung von 2 an derUnterseite, wenn transparentes Basismaterial 15 verwendetwird.
权利要求:
Claims (33)
[1] Mikrotiterplatte mit – einem Rahmen (2), – eine Vielzahlim Rahmen (2) angeordneter Vertiefungen (5) zurAufnahme von Probenflüssigkeitund – mindestenseine grafische Kennzeichnung (8 bis 14), die 1.1an mindestens einer mit einem Basismaterial (15) des Rahmens(2) verbundenen Folie (16) vorhanden ist und/oder 1.2an mindestens einer mit einem Basismaterial (15) des Rahmens(2) verbundenen Folie (16) umfassend ein Farbmitteldurch Anwenden einer bestimmten, einen Farbumschlag des Farbmittelshervorrufenden Strahlung erzeugbar ist und/oder 1.3 durch Hinterspritzenmindestens einer Heißprägefolie(16) mit einem Basismaterial (15) des Rahmens(2) auf das Basismaterial (15) aufgebracht ist.
[2] Mikrotiterplatte nach Anspruch 1, bei dem die Folie(16) mit dem Basismaterial (15) hinterspritztist.
[3] Mikrotiterplatte nach Anspruch 1 oder 2, bei derdie Folie (16) einen an einer zu den Öffnungen (6) der Vertiefungen(5) parallelen Deckwand (3) des Rahmens (2)angeordneten Deckwandabschnitt (18) aufweist.
[4] Mikrotiterplatte nach Anspruch 3, bei der sich derDeckwandabschnitt (18) zwischen den Öffnungen (6) der Vertiefungen(5) erstreckt und Aussparungen (20) an den Öffnungender Vertiefungen aufweist.
[5] Mikrotiterplatte nach Anspruch 3, bei der der Deckwandabschnitt(18) die Öffnungen(6) der Vertiefungen (5) rahmenartig umgibt.
[6] Mikrotiterplatte nach einem der Ansprüche 1 bis5, bei der die Folie (16) mindestens einen in mindestenseiner quer zur Deckwand (3) gerichteten Seitenwand (4)des Rahmens (2) angeordneten Seitenwandabschnitt (19)aufweist.
[7] Mikrotiterplatte nach einem der Ansprüche 3 bis6, bei die Folie (16) an mindestens einer Längsseitedes Deckwandabschnittes (18) mit einem Seitenwandabschnitt(19) verbunden ist.
[8] Mikrotiterplatte nach Anspruch 7, bei der die Folie(16) an vier Längsseitendes Deckwandabschnittes (18) mit einem Seitenwandabschnitt(19) verbunden ist.
[9] Mikrotiterplatte nach Anspruch 6, bei der die Folie(16) mehrere an Stirnseiten miteinander verbundene Seitenwandabschnitte(19) aufweist.
[10] Mikrotiterplatte nach Anspruch 9, bei der mindestenseiner der an Querseiten verbundenen Seitenwandabschnitte (19)an einer Längsseitemit einem Deckwandabschnitt (18'')verbunden ist.
[11] Mikrotiterplatte nach Anspruch 10, bei der mindestenszwei aneinandergrenzende Seitenwandabschnitte (19) Deckwandabschnitte(18'') aufweisen,die an einander benachbarten Seiten einen schräg gerichteten Anschnitt (21)aufweisen.
[12] Mikrotiterplatte nach einem der Ansprüche 1 bis11, bei der die Folie (16) an der Oberseite des Rahmens(2) angeordnet ist.
[13] Mikrotiterplatte nach Anspruch 12, bei der das Basismaterial(15) undurchsichtig ist.
[14] Mikrotiterplatte nach einem der Ansprüche 1 bis11, bei der die Folie (16) an der Unterseite des Rahmens(2) angeordnet und das Basismaterial (15) transparentist.
[15] Mikrotiterplatte nach einem der Ansprüche 1 bis14, bei der die grafische Kennzeichnung (8 bis 14) aufder vom Basismaterial (15) abgewandten Seite der Folie(16) angeordnet ist.
[16] Mikrotiterplatte nach einem der Ansprüche 1 bis15, bei der die Folie (16) ein Laminat ist, das die grafischeKennzeichnung (8 bis 14) zwischen zwei Schichtender Folie (16', 16'') aufweist.
[17] Mikrotiterplatte nach einem der Ansprüche 1 bis15, bei der die grafische Kennzeichnung (8 bis 14) aufder dem Basismaterial (15) zugewandten Seite der Folie(16) angeordnet ist.
[18] Mikrotiterplatte nach einem der Ansprüche 1 bis17, bei der ein in der Deckwandabschnitt (18) der Folie(16) neben den Reihen und Spalten der Vertiefungen (5)eine alphanumerische Kennzeichnung (8, 9) umfaßt.
[19] Mikrotiterplatte nach einem der Ansprüche 1 bis19, bei der die Folie (16) an mindestens einem Seitenwandabschnitt(19) eine Kennzeichnung umfaßt.
[20] Mikrotiterplatte nach einem der Ansprüche 1 bis19, bei der die Folie (16) an einer Ecke ihres Deckwandabschnittes(18) mindestens eine Eckmarkierung (10) umfaßt.
[21] Mikrotiterplatte nach einem der Ansprüche 1 bis20 mit einer im Offsetdruck auf die Folie (16) aufgebrachtengrafischen Kennzeichnung (8 bis 14).
[22] Mikrotiterplatte nach einem der Ansprüche 1 bis21, bei der die Folie (16) elektrisch leitfähig ist.
[23] Mikrotiterplatte nach einem der Ansprüche 1 bis22, bei der die Folie (16) einen Transponder oder ein anderesElement zum Speichern und berührungslosenEinlesen oder Auslesen von Daten umfaßt.
[24] Mikrotiterplatte nach einem der Ansprüche 1 bis23, bei der das Material der Folie (16) und das Basismaterial(15) so gewähltsind, daß dasMaterial der Folie (16) durch die beim Hinterspritzen mitdem Basismaterial (15) auftretenden Temperaturen an der Oberfläche mitdem Basismaterial (15) verschmolzen ist.
[25] Mikrotiterplatte nach einem der Ansprüche 1 bis24, bei der das Material der Folie (16) und/oder das Basismaterial(15) PP und/oder PS ist.
[26] Verfahren zum Herstellen einer Mikrotiterplatte,insbesondere gemäß einemder Ansprüche1 bis 25, bei dem eine Folie in eine Spritzgußform für die Mikrotiterplatte eingelegtund mit einem Basismaterial hinterspritzt wird.
[27] Verfahren nach Anspruch 26, bei dem die Folie ingeschnittenen Bögender Spritzgußformzugeführtwird.
[28] Verfahren nach Anspruch 26, bei dem die Folie voneiner Rolle abgeteilt und der Spritzgußform zugeführt wird.
[29] Verfahren nach einem der Ansprüche 26 bis 28, bei dem dieFolie vor dem Einlegen in die Spritzgußform bedruckt wird.
[30] Verfahren nach Anspruch 29, bei dem die Folie imOffsetdruckverfahren bedruckt wird.
[31] Verfahren nach einem der Ansprüche 26 bis 30, bei dem dieFolie, die ein durch eine bestimmte Eigenschaften aufweisende Strahlungumfärbbares Farbmittelumfaßt, nachdem Spritzgießenmittels der Strahlung mit mindestens einer grafischen Kennzeichnungversehen wird.
[32] Verfahren nach einem der Ansprüche 26 bis 31, bei dem dieFolie auf der bedruckten Seite mit dem Basismaterial hinterspritztwird und nach dem Spritzgießendie Folie von dem Basismaterial abgetrennt wird, so daß die Bedruckungauf dem Basismaterial verbleibt.
[33] Verfahren nach einem der Ansprüche 26 bis 31, bei dem dieFolie durch Hinterspritzen mit dem Basismaterial an der Oberfläche mitdem Basismaterial verschmolzen wird.
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同族专利:
公开号 | 公开日
DE102004026240B4|2007-10-04|
引用文献:
公开号 | 申请日 | 公开日 | 申请人 | 专利标题
法律状态:
2006-02-09| OP8| Request for examination as to paragraph 44 patent law|
2008-04-03| 8364| No opposition during term of opposition|
优先权:
申请号 | 申请日 | 专利标题
DE200410026240|DE102004026240B4|2004-05-25|2004-05-25|Mikrotiterplatte und Verfahren zum Herstellen einer Mikrotiterplatte|DE200410026240| DE102004026240B4|2004-05-25|2004-05-25|Mikrotiterplatte und Verfahren zum Herstellen einer Mikrotiterplatte|
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